Inh. Peter Goerke * Schulstr. 5 * 55774 Baumholder * Tel. 01606910791
Fax 06783/9992800 * email: info@kanuverleih-glan.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Touren

Leider geht es nicht ganz ohne das übliche lästige Kleingedruckte. Die folgenden
Bedingungen sind deshalb Bestandteil eines Reisevertrages mit NATUR & FREIZEIT:

Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung zu einer Tour/Reise/Fahrt kann schriftlich (per Fax, E-Mail oder Brief), mündlich oder fernmündlich erfolgen. Mit dem Eingang einer Touren-Anmeldung wird NATUR & FREIZEIT der Abschluß eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Die Bestätigung durch NATUR & FREIZEIT macht den Vertrag für beide Seiten rechtsgültig und verbindlich.
Der/die Anmelder/in hat für die Vertragsverpflichtungen der von ihm/ihr mit angemeldeten Personen und der eigenen Verpflichtungen einzustehen, Bei Minderjährigen muß die Anmeldung von einem Erziehungs-berechtigten unterschrieben sein.

Leistungen / Preisänderungen

Besondere Wünsche und Nebenabsprachen sind gültig, wenn sie von NATUR & FREIZEIT schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind für den Umfang der vertraglichen Leistungen die Leistungsbeschreibungen des Prospektes bzw. des Angebotes sowie die hierauf bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgebend. Geringfügige Änderungen sind möglich, solange sie den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen. Änderungen der Fahrtroute und/oder Zwischenübernachtungen sind aufgrund von Mehrheitsentscheidungen der Teilnehmer möglich. Werden Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem im Katalog/Angebot angegebenen Umfang vor Reiseantritt erforderlich, teilt NATUR & FREIZEIT dies unverzüglich mit, sofern dies möglich ist und die Abweichungen nicht nur geringfügig sind. Änderungen der angegebenen Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen gelten nicht als Änderungen der Leistung, wenn sie
aufgrund äußerer, insbesondere politischer Umstände und/oder im Interesse der Sicherheit notwendig werden, oder wenn sie auf oben erwähnten Mehrheitsentscheidungen beruhen. Weitere Möglichkeiten der Leistungsänderung siehe unter ?Haftung des Veranstalters?. Irrtümer, Druckfehler sowie Programm - und Preisänderungen, letztere vor allem in Hinblick auf nachträgliche Erhöhungen der Übernachtungspreise, der Steuern und Gebühren, der Kosten des Treibstoffes und Änderungen im Wechselkurs bleiben ausdrücklich vorbehalten. Falls nachträgliche Preisänderungen 5% des ursprünglichen Reisepreises überschreiten, ist
innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis der Rücktritt von der Reise möglich.

Bezahlung

Mit dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung und den dazugehörigen Unterlagen wird eine Anzahlung von 25,00 EUR pro angemeldeter Person fällig. Der Restbetrag muß spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen wird sofort der volle Betrag fällig. Wenn bis 7 Tage vor der Tour keine Zahlung eingegangen ist, kann NATUR & FREIZEIT vom Vertrag zurücktreten und den Platz an eine/n andere/n Teilnehmer/in vergeben.

Rücktritt des Teilnehmers

Sie können jederzeit schriftlich von der Tour/vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NATUR & FREIZEIT. Im Falle des Rücktrittes oder im Falle des Nichterscheinens am vereinbarten Tourenbeginn ohne Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in kann NATUR & FREIZEIT eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Touren-Vorbereitungen verlangen. Ein Nichterscheinen bei Tourenbeginn wird wie ein Rücktritt behandelt. Wenn Sie nach dem Erhalt der Bestätigung bis zu 22 Tagen vor Beginn der Tour von dieser zurücktreten, zahlt NATUR & FREIZEIT den Touren-Preis bzw. die Anzahlung abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 25,00 EUR zurück.
Treten Sie innerhalb von weniger als 22 Tagen zurück, mußNATUR & FREIZEIT 50 % des Gesamtpreises als pauschalisierte Ausfallkosten für bereits getroffene Touren-Vorkehrungen und Aufwendungen berechnen. Bei einem Rücktritt von weniger als 15 Tagen berechnet NATUR & FREIZEIT 70 %, von weniger als 3 Tagen 100 % des Touren-Preises. Umbuchungen werden wie Stornierungen und anschließende Neubuchungen lt. obigen Bedingungen behandelt. Durch die Stellung eines/einer Ersatzteilnehmers/-teilnehmerin entfallen diese Kosten. NATUR & FREIZEIT empfiehlt unbedingt den Abschluß einer Reiserücktritts-Versicherung.

Rücktritt des Veranstalters

NATUR & FREIZEIT behält sich den Rücktritt vor für den Fall, daß die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein eingesetzter Tourenbegleiter ausfällt. In diesem Fall werden Sie darüber bis 14 Tage vor Reisebeginn informieren. Der bereits bezahlte Reise/-Tourenpreis wird in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet, bzw. bei Inanspruchnahme eines Ersatzangebotes verrechnet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, usw), oder anderer Umstände, die NATUR & FREIZEIT nicht zu vertreten hat, kann die Tour im Interesse der Teilnehmer auch kurzfristig von NATUR & FREIZEIT abgesagt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß, besonders bei Einzelbuchungen, von einer größeren Toleranz und Einfühlungsvermögen des Teilnehmers in die Gruppe ausgegangen wird.
Während der Tour-Dauer hat der verantwortliche Tourenbegleiter Weisungsrecht. Teilnehmer/innen, die auch nach wiederholter Aufforderung den Weisungen des Tourenbegleiters nicht nachkommen, können von der Tour ausgeschlossen und zurückgeschickt werden. Zusätzlich dadurch entstehende Kosten hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte/r zu tragen. (Ein Beispiel für sofortigen Tourenausschluß: Trotz entgegenstehender Weisung des Tourenbegleiters das Befahren offener Gewässer bei starkem Wind/Sturm oder Gewitter. Die Rettung aus diesen Situationen gefährdet nicht nur die Teilnehmer, sondern auch die Retter.)

Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung durch den Touren-Veranstalter ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt. NATUR & FREIZEIT haftet für die Leistungsbeschreibung im Prospekt/Angebot unter Berücksichtigung der Hinweise unter ?Leistungen?. NATUR & FREIZEIT haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder fremde Unternehmen (insbesondere Transportunternehmen, Campingplätze oder andere angemietete Unterkünfte) und auch bei Sonderveranstaltungen auftreten, oder Schäden, die durch Eigenverschulden des/der Teilnehmers/Teilnehmerin entstanden sind oder dadurch, daß den Weisungen der Tourenbegleitung
nicht Folge geleistet wird. Eine Haftung ist ausgeschlossen für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck. Für Gepäck, Sportgeräte, Musikinstrumente, Zubehör, usw., das im Touren-Fahrzeug oder /-Anhänger transportiert/gelagert wird, kann NATUR & FREIZEIT ebenfalls keine Haftung übernehmen.NATUR & FREIZEIT empfiehlt den Abschluß einer Reisegepäckversicherung, die Transportschäden und Diebstahl mit einschließt. Weiterhin auch eine Haftpflicht-, eine Unfall-, eine Kranken- und eine Reiserücktrittsversicherung. Während der Tour kann der Tourenbegleiter geringfügige Änderungen vornehmen, um adäquat auf plötzliche Überraschungen (Wetter, Wasserstand, usw.) reagieren zu können. Abenteuer-/ Trekking-/ Kanu-Touren in freier Natur bieten trotz bester Vorbereitung nicht die Sicherheit einer PauschaIreise. Der Haftungsmaßstab
orientiert sich an diesem Umstand. Sie tragen selbst für sich die volle Verantwortung bei der Teilnahme an einer Tour. Wenn körperliche Behinderungen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin verschwiegen werden, kann NATUR & FREIZEIT ebenfalls keine Haftung übernehmen. Schwimmwesten sollten während Boots-Touren immer benutzt werden.

Andere Veranstalter

Wird eine von NATUR & FREIZEIT angebotene Reise von einem anderen Reiseveranstalter durchgeführt, wird darauf hingewiesen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des durchführenden Veranstalters und NATUR & FREIZEIT haftet im Rahmen seiner Stellung als Vermittler.

Mitwirkungspflicht

Jede/r Touren-Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen.

Dokumente

Zum Tourenbeginn sind mitzubringen: Alle nötigen Reiseunterlagen, der Überweisungsbeleg, gültiger
Personalausweis/Reisepaß. Reiseteilnehmer anderer Nationalitäten sollten sich frühzeitig um Einreise- und Visavorschriften der Ziel- und Transitländer erkundigen. Werden Sie wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als Rücktritt.

Fundsachen

Alle Gegenstände, die nach Beendigung einer Tour im Tourenfahrzeug, in den Booten, den Zelten, usw, gefunden werden, bzw. liegen geblieben sind, können innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei NATUR & FREIZEIT abgeholt werden. Danach übernimmt NATUR & FREIZEIT hierfür leider keine Verantwortung mehr.

Ausschluß von Ansprüchen

Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Tour/Reise an NATUR & FREIZEIT schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 6 Monaten.


Sonstiges

Sie erklären NATUR & FREIZEIT sowohl durch Abschluß eines Reisevertrages, daß Sie Schwimmer sind. Diese Erklärung ist Bestandteil der Abmachungen zwischen uns. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Weiterhin sind die §§ 651a ff BGB (Der Reisevertrag) Bestandteil des Reisevertrages.


Lästig, aber notwendig.

Trotzdem wünscht Euch NATUR & FREIZEIT viel Spaß !